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§ 153 GWB
§ 153 Vergabe von Konzessionen über soziale und andere besondere Dienstleistungen
1
Für das Verfahren zur Vergabe von Konzessionen, die soziale und andere besondere Dienstleistungen im Sinne des Anhangs IV der
Richtlinie 2014/23/EU
betreffen, sind die
§§ 151 und 152
anzuwenden.
Fußnote
(+++
§ 153
: Zur Anwendung vgl.
§ 41 Abs. 2
MessbG +++)
Verweis auf
§ 153 GWB
von
§ 154 Satz 1 GWB