Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 116 Absatz 1 Nummer 5 GWB
5.
Kredite und Darlehen, auch im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten oder
Verweis auf
§ 116 Absatz 1 Nummer 5 GWB
von
§ 149 Satz 1 Nummer 5 GWB