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§ 116 Absatz 1 Nummer 4 GWB
4.
finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten, Dienstleistungen der Zentralbanken sowie mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus durchgeführte Transaktionen,
Verweis auf
§ 116 Absatz 1 Nummer 4 GWB
von
§ 149 Satz 1 Nummer 4 GWB