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§ 116 Absatz 1 Nummer 5 GWB
5.
Kredite und Darlehen, auch im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten oder
Verweis auf
§ 116 Absatz 1 Nummer 5 GWB
von
§ 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 GWB