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§ 116 Absatz 1 Nummer 4 GWB
4.
finanzielle Dienstleistungen im Zusammenhang mit der Ausgabe, dem Verkauf, dem Ankauf oder der Übertragung von Wertpapieren oder anderen Finanzinstrumenten, Dienstleistungen der Zentralbanken sowie mit der Europäischen Finanzstabilisierungsfazilität und dem Europäischen Stabilitätsmechanismus durchgeführte Transaktionen,
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§ 116 Absatz 1 Nummer 4 GWB
von
§ 137 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 GWB