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§ 50b Absatz 2 Satz 2 GWB
2
Der einheitliche Titel enthält:
1.
den Namen und die Anschrift sowie gegebenenfalls weitere Informationen, durch die der Empfänger identifiziert werden kann,
2.
eine Zusammenfassung der relevanten Fakten und Umstände,
3.
eine Zusammenfassung des Inhalts der zuzustellenden Unterlage,
4.
Name, Anschrift und sonstige Kontaktinformationen der ersuchten Behörde und
5.
die Zeitspanne, innerhalb derer die Zustellung erfolgen sollte, beispielsweise gesetzliche Fristen oder Verjährungsfristen.
Verweis auf
§ 50b Absatz 2 Satz 2 GWB
von
§ 50c Absatz 3 Satz 2 GWB