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§ 24 Absatz 4 Satz 1 GWB
(4)
1
Der Antrag auf Anerkennung von Wettbewerbsregeln hat zu enthalten:
1.
Name, Rechtsform und Anschrift der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung;
2.
Name und Anschrift der Person, die sie vertritt;
3.
die Angabe des sachlichen und örtlichen Anwendungsbereichs der Wettbewerbsregeln;
4.
den Wortlaut der Wettbewerbsregeln.
Verweis auf
§ 24 Absatz 4 Satz 1 GWB
von
§ 27 Absatz 5 Satz 1 GWB