§ 24 Absatz 4 Satz 1 GWB
(4) 1Der Antrag auf Anerkennung von Wettbewerbsregeln hat zu enthalten:
1.
Name, Rechtsform und Anschrift der Wirtschafts- oder Berufsvereinigung;
2.
Name und Anschrift der Person, die sie vertritt;
3.
die Angabe des sachlichen und örtlichen Anwendungsbereichs der Wettbewerbsregeln;
4.
den Wortlaut der Wettbewerbsregeln.