Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 26 Absatz 2 GWB
(2) Soweit eine Wettbewerbsregel gegen das Verbot des
§ 1
verstößt und nicht nach den
§§ 2 und 3
freigestellt ist oder andere Bestimmungen dieses Gesetzes, des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb oder eine andere Rechtsvorschrift verletzt, hat die Kartellbehörde den Antrag auf Anerkennung abzulehnen.
Verweis auf
§ 26 Absatz 2 GWB
von
§ 27 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 GWB