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§ 1 Absatz 1 Nummer 1 GrEStG
1.
ein Kaufvertrag oder ein anderes Rechtsgeschäft, das den Anspruch auf Übereignung begründet;
Verweis auf
§ 1 Absatz 1 Nummer 1 GrEStG
von
§ 4 Satz 1 Nummer 4 GrEStG