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§ 56a GmbHG
§ 56a Leistungen auf das neue Stammkapital
Für die Leistungen der Einlagen auf das neue Stammkapital finden
§ 7 Abs. 2 Satz 1 und Abs. 3 sowie § 19 Abs. 5
entsprechende Anwendung.
Verweis auf
§ 56a GmbHG
von
§ 58f Absatz 1 Satz 2 GmbHG