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§ 37 Absatz 4 Nummer 3 AktG
3.
die Urkunden über die Bestellung des Vorstands und des Aufsichtsrats;
§ 37 Absatz 4 Nummer 3a AktG
3a.
eine Liste der Mitglieder des Aufsichtsrats, aus welcher Name, Vorname, ausgeübter Beruf und Wohnort der Mitglieder ersichtlich ist;
Verweis auf
§ 37 Abs. 4 Nr. 3 und 3a AktG
von
§ 52 Absatz 3 Satz 1 GmbHG