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§ 7 Satz 2 Nummer 2 GewStG
2.
des Anteils eines Gesellschafters, der als Unternehmer (Mitunternehmer) des Betriebs einer Mitunternehmerschaft anzusehen ist,
§ 7 Satz 2 Nummer 3 GewStG
3.
des Anteils eines persönlich haftenden Gesellschafters einer Kommanditgesellschaft auf Aktien,
Verweis auf
§ 7 Satz 2 Nr. 2 und 3 GewStG
von
§ 9 Satz 1 GewStG