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§ 149 Absatz 2 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe a GewO
a)
ein Antrag auf Zulassung (Erlaubnis, Genehmigung, Konzession, Bewilligung) zu einem Gewerbe oder einer sonstigen wirtschaftlichen Unternehmung abgelehnt oder eine erteilte Zulassung zurückgenommen oder widerrufen,
Verweis auf
§ 149 Absatz 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a bis e GewO
von
§ 150a Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 Buchstabe b GewO