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§ 12 Absatz 1 StGB
(1) Verbrechen sind rechtswidrige Taten, die im Mindestmaß mit Freiheitsstrafe von einem Jahr oder darüber bedroht sind.
Verweis auf
§ 12 Absatz 1 StGB
von
§ 34a Absatz 1 Satz 4 Nummer 4 Buchstabe a GewO