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§ 13b Absatz 1 Satz 2 GewO
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Dabei kann verlangt werden, dass die Unterlagen in beglaubigter Kopie und beglaubigter deutscher Übersetzung vorgelegt werden.
Verweis auf
§ 13b Absatz 1 Satz 2 GewO
von
§ 13c Absatz 4 Satz 6 GewO