Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 27 Absatz 7 PatG
(7) Zu den Beratungen in den Patentabteilungen können Sachverständige, die nicht Mitglieder sind, zugezogen werden; sie dürfen an den Abstimmungen nicht teilnehmen.
Verweis auf
§ 27 Abs. 7 PatG
von
§ 10 Absatz 3 Satz 2 GebrMG