Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 5 Absatz 2 Satz 2 GBO
2
Von diesen Erfordernissen soll nur abgewichen werden, wenn hierfür, insbesondere wegen der Zusammengehörigkeit baulicher Anlagen und Nebenanlagen, ein erhebliches Bedürfnis entsteht.
Verweis auf
§ 5 Abs. 2 Satz 2 GBO
von
§ 5 Absatz 2 Satz 5 GBO