Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 17 Absatz 1 FKAG
(1) Ein Finanzkonglomerat muss auf Konglomeratsebene angemessene Eigenmittel haben.
Verweis auf
§ 17 Absatz 1 FKAG
von
§ 18 Absatz 1 Satz 1 FKAG