Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ZAG
1.
die Dienste, mit denen Bareinzahlungen auf ein Zahlungskonto ermöglicht werden, sowie alle für die Führung eines Zahlungskontos erforderlichen Vorgänge (Einzahlungsgeschäft);
Verweis auf
§ 1 Absatz 1 Satz 2 Nummer 1 ZAG
von
§ 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe g FKAG