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§ 1 Absatz 13 KAGB
(13) Extern verwaltete Investmentgesellschaften sind Investmentgesellschaften, die eine externe Verwaltungsgesellschaft bestellt haben.
Verweis auf
§ 1 Absatz 13 KAGB
von
§ 2 Absatz 3 Satz 1 Nummer 1 Buchstabe c FKAG