§ 6 Satz 1 Nummer 8 FinVermV
8.
der Name und der Vorname der vom Eintragungspflichtigen beschäftigten Personen, die unmittelbar bei der Beratung und Vermittlung mitwirken sowie
§ 6 Satz 1 Nummer 9 FinVermV
9.
das Geburtsdatum der nach Nummer 8 eingetragenen Personen.