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§ 2 Absatz 22 WpHG
(22) Handelsplatz im Sinne dieses Gesetzes ist ein organisierter Markt, ein multilaterales Handelssystem oder ein organisiertes Handelssystem.
Verweis auf
§ 2 Absatz 22 WpHG
von
§ 16j Absatz 5 Satz 1 FinDAG