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§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZAG
2.
einen Geschäftsplan mit einer Budgetplanung für die ersten drei Geschäftsjahre, aus dem hervorgeht, dass der Antragsteller über geeignete und angemessene Systeme, Mittel und Verfahren verfügt, um seine Tätigkeit ordnungsgemäß auszuführen;
Verweis auf
§ 10 Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 ZAG
von
§ 16f Absatz 2 Satz 1 Nummer 2 FinDAG