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§ 1 Absatz 2 BBesG
(2) Zur Besoldung gehören folgende Dienstbezüge:
1.
Grundgehalt,
2.
Leistungsbezüge für Professoren sowie hauptberufliche Leiter von Hochschulen und Mitglieder von Leitungsgremien an Hochschulen,
3.
Familienzuschlag,
4.
Zulagen,
5.
Vergütungen,
6.
Auslandsbesoldung.
Verweis auf
§ 1 Absatz 2 BBesG
von
§ 10 Absatz 3 Satz 2 EUrlV