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§ 13a Absatz 7 Satz 4 ErbStG
4
Die Anzeige ist eine Steuererklärung im Sinne der Abgabenordnung.
§ 13a Absatz 7 Satz 5 ErbStG
5
Sie ist schriftlich abzugeben.
§ 13a Absatz 7 Satz 6 ErbStG
6
Die Anzeige hat auch dann zu erfolgen, wenn der Vorgang zu keiner Besteuerung führt.
Verweis auf
§ 13a Absatz 7 Satz 4 bis 6 ErbStG
von
§ 19a Absatz 5 Satz 4 ErbStG