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§ 7 Absatz 3 Nummer 3 ErbStDV
3.
die Anschriften und die Identifikationsnummern der Beteiligten sowie das persönliche Verhältnis (Verwandtschaftsverhältnis, Ehegatte oder Lebenspartner) zum Erblasser,
Verweis auf
§ 7 Abs. 3 Nr. 3 ErbStDV
von
§ 7 Absatz 5 Satz 2 ErbStDV