Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 EinSiG
1.
Sonderbeiträge als Vorausleistung zur Deckung des Mittelbedarfs in einem Entschädigungsfall gemäß
§ 29
zu leisten oder
§ 27 Absatz 1 Nummer 2 EinSiG
2.
Sonderzahlungen zur Rückführung von Krediten zur Deckung des Mittelbedarfs in einem Entschädigungsfall gemäß
§ 30
zu leisten.
Verweis auf
§ 27 Absatz 1 Nummer 1 und 2 EinSiG
von
§ 25 Absatz 2 Satz 1 EinSiG