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§ 3 Nummer 42a EEG 2021
42a.
"Spotmarktpreis" der Strompreis in Cent pro Kilowattstunde, der sich in der Preiszone für Deutschland aus der Kopplung der Orderbücher aller Strombörsen in der vortägigen Auktion von Stromstundenkontrakten ergibt; wenn die Kopplung der Orderbücher aller Strombörsen nicht oder nur teilweise erfolgt, ist für die Dauer der unvollständigen Kopplung der Durchschnittspreis aller Strombörsen gewichtet nach dem jeweiligen Handelsvolumen zugrunde zu legen,
Verweis auf
§ 3 Nummer 42a EEG 2021
von
§ 100 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 EEG 2021