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§ 24 Absatz 1 Nummer 15a KWG
15a.
das Ausscheiden eines Mitglieds und stellvertretender Mitglieder des Verwaltungs- oder Aufsichtsorgans;
Verweis auf
§ 24 Absatz 1 Nummer 15a KWG
von
§ 5e Absatz 2 Satz 1 AnzV