§ 64 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a EEG 2021
a)
die Stromlieferungsverträge und die Stromrechnungen für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr,
§ 64 Absatz 3 Nummer 1 Buchstabe a EEG 2021
a)
die Stromlieferungsverträge und die Stromrechnungen für das letzte abgeschlossene Geschäftsjahr,