§ 1594 Absatz 2 BGB
(2) Eine Anerkennung der Vaterschaft ist nicht wirksam, solange die Vaterschaft eines anderen Mannes besteht.
§ 1594 Absatz 3 BGB
(3) Eine Anerkennung unter einer Bedingung oder Zeitbestimmung ist unwirksam.
§ 1594 Absatz 4 BGB
(4) Die Anerkennung ist schon vor der Geburt des Kindes zulässig.