Home
Hilfe
!!!
Text zu kurz!
Text verboten!
suche ...
×
§ 651c Absatz 1 Nummer 2 BGB
2.
er den Namen, die Zahlungsdaten und die E-Mail-Adresse des Reisenden an den anderen Unternehmer übermittelt und
Verweis auf
§ 651c Absatz 1 Nummer 2 BGB
von
§ 651d Absatz 5 Satz 1 BGB