§ 9 Absatz 1 Satz 1 BausparkV
(1) 1Großbausparverträge sind Bausparverträge, bei denen die Bausparsumme den Betrag von 350 000 Euro übersteigt.
§ 9 Absatz 1 Satz 2 BausparkV
2Alle innerhalb von zwölf Monaten abgeschlossenen Bausparverträge eines Bausparers gelten dabei als ein Vertrag.