§ 88 Absatz 3 Satz 1 BRAO
(3) 1Die Beschlüsse der Kammerversammlung werden mit einfacher Stimmenmehrheit gefaßt.
§ 88 Absatz 3 Satz 2 BRAO
2Das gleiche gilt für die von der Kammerversammlung vorzunehmenden Wahlen.