§ 33 Absatz 4 Satz 1 Nummer 1 WEG
1.
Art und Umfang der Nutzungen;
§ 33 Absatz 4 Satz 1 Nummer 2 WEG
2.
Instandhaltung und Instandsetzung der dem Dauerwohnrecht unterliegenden Gebäudeteile;
§ 33 Absatz 4 Satz 1 Nummer 3 WEG
3.
die Pflicht des Berechtigten zur Tragung öffentlicher oder privatrechtlicher Lasten des Grundstücks;
§ 33 Absatz 4 Satz 1 Nummer 4 WEG
4.
die Versicherung des Gebäudes und seinen Wiederaufbau im Fall der Zerstörung;