§ 1 Absatz 1 Nummer 14 VVG-InfoV
14.
Angaben zur Laufzeit und gegebenenfalls zur Mindestlaufzeit des Vertrages;
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 7 VVG-InfoV
7.
den Gesamtpreis der Versicherung einschließlich aller Steuern und sonstigen Preisbestandteile, wobei die Prämien einzeln auszuweisen sind, wenn das Versicherungsverhältnis mehrere selbständige Versicherungsverträge umfassen soll, oder, wenn ein genauer Preis nicht angegeben werden kann, Angaben zu den Grundlagen seiner Berechnung, die dem Versicherungsnehmer eine Überprüfung des Preises ermöglichen;
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 8 VVG-InfoV
8.
gegebenenfalls zusätzlich anfallende Kosten unter Angabe des insgesamt zu zahlenden Betrages sowie mögliche weitere Steuern, Gebühren oder Kosten, die nicht über den Versicherer abgeführt oder von ihm in Rechnung gestellt werden; anzugeben sind auch alle Kosten, die dem Versicherungsnehmer für die Benutzung von Fernkommunikationsmitteln entstehen, wenn solche zusätzlichen Kosten in Rechnung gestellt werden;
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 9 VVG-InfoV
9.
Einzelheiten hinsichtlich der Zahlung und der Erfüllung, insbesondere zur Zahlungsweise der Prämien;