§ 91 Absatz 3 VAG
(3) 1Bei der Beurteilung, inwieweit Eigenmittelbestandteile die in Absatz 2 genannten Merkmale gegenwärtig und in Zukunft aufweisen, ist ihre Laufzeit zu berücksichtigen. 2Im Fall einer befristeten Laufzeit ist ein Vergleich der befristeten Laufzeit mit der durchschnittlichen Laufzeit der Versicherungsverpflichtungen des Unternehmens in die Betrachtung mit einzubeziehen.
§ 91 Absatz 4 VAG
(4) Zusätzlich ist zu berücksichtigen, ob und inwieweit ein Eigenmittelbestandteil frei ist von
1.
Verpflichtungen oder Anreizen zur Rückzahlung des Nominalbetrags,
2.
obligatorischen festen Kosten und
3.
sonstigen Belastungen.