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§ 9 Absatz 2 Satz 1 TEHG
(2)
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Die Zuteilung von kostenlosen Berechtigungen setzt einen Antrag bei der zuständigen Behörde voraus.
Verweis auf
§ 9 Absatz 2 Satz 1 TEHG
von
§ 28 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 Buchstabe e TEHG