§ 9 Absatz 2 Satz 4 TEHG
4Die tatsächlichen Angaben im Zuteilungsantrag müssen von einer Prüfstelle nach § 21 verifiziert worden sein.
§ 11 Absatz 3 Satz 2 TEHG
2Die Angaben zur Transportleistung müssen von einer Prüfstelle nach § 21 verifiziert worden sein.