Home
Hilfe
!!!
suche ...
×
§ 19 Satz 2 StabG
2
Satz 1 gilt nicht für Kredite, die von Gemeinden, Gemeindeverbänden oder Zweckverbänden zur Finanzierung von Investitionsvorhaben ihrer wirtschaftlichen Unternehmen ohne eigene Rechtspersönlichkeit aufgenommen werden.
Verweis auf
§ 19 Satz 2 StabG
von
§ 20 Absatz 2 Satz 1 StabG