§ 7 Absatz 1 Satz 3 RStruktFG
3Im Rahmen einer Unternehmensveräußerung nach § 107 Absatz 1 Nummer 1 Buchstabe a des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes in Bezug auf eine CRR-Wertpapierfirma unter Einzelaufsicht oder eine Unionszweigstelle kann sich der Restrukturierungsfonds auch an der Rekapitalisierung des Erwerbers beteiligen.
§ 7a Absatz 1 Nummer 2 RStruktFG
2.
Anteile oder andere Instrumente des harten Kernkapitals der betroffenen CRR-Wertpapierfirma unter Einzelaufsicht zu erwerben und diese CRR-Wertpapierfirma in dem von § 96 Absatz 1 Nummer 2 des Sanierungs- und Abwicklungsgesetzes verlangten Umfang zu rekapitalisieren.