§ 11 Absatz 2 Nummer 5 PrüfbV
5.
die personelle und technisch-organisatorische Ausstattung des Instituts angemessen ist,
§ 11 Absatz 2 Nummer 6 PrüfbV
6.
das Notfallkonzept für die IT-Systeme angemessen und wirksam ist.