§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 4 MarkenG
4.
die geeignet sind, das Publikum insbesondere über die Art, die Beschaffenheit oder die geographische Herkunft der Waren oder Dienstleistungen zu täuschen,
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 5 MarkenG
5.
die gegen die öffentliche Ordnung oder die gegen die guten Sitten verstoßen,
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 6 MarkenG
6.
die Staatswappen, Staatsflaggen oder andere staatliche Hoheitszeichen oder Wappen eines inländischen Ortes oder eines inländischen Gemeinde- oder weiteren Kommunalverbandes enthalten,
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 7 MarkenG
7.
die amtliche Prüf- oder Gewährzeichen enthalten,
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 8 MarkenG
8.
die Wappen, Flaggen oder andere Kennzeichen, Siegel oder Bezeichnungen internationaler zwischenstaatlicher Organisationen enthalten,
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 9 MarkenG
9.
die nach deutschem Recht, nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder nach internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland angehört, und die Ursprungsbezeichnungen und geografische Angaben schützen, von der Eintragung ausgeschlossen sind,
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 10 MarkenG
10.
die nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder von internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union angehört, und die dem Schutz von traditionellen Bezeichnungen für Weine dienen, von der Eintragung ausgeschlossen sind,
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 11 MarkenG
11.
die nach Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder nach internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union angehört, und die dem Schutz von traditionellen Spezialitäten dienen, von der Eintragung ausgeschlossen sind,
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 12 MarkenG
12.
die aus einer im Einklang mit deutschem Recht, mit den Rechtsvorschriften der Europäischen Union oder mit internationalen Übereinkünften, denen die Europäische Union oder die Bundesrepublik Deutschland angehört, zu Sortenschutzrechten eingetragenen früheren Sortenbezeichnung bestehen oder diese in ihren wesentlichen Elementen wiedergeben und die sich auf Pflanzensorten derselben Art oder eng verwandter Arten beziehen,
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 13 MarkenG
13.
deren Benutzung ersichtlich nach sonstigen Vorschriften im öffentlichen Interesse untersagt werden kann, oder
§ 8 Absatz 2 Satz 1 Nummer 14 MarkenG
14.
die bösgläubig angemeldet worden sind.