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§ 15 Absatz 2 KapMuG
(2) Das Oberlandesgericht macht die Erweiterung des Musterverfahrens im Klageregister öffentlich bekannt.
Verweis auf
§ 15 Absatz 2 KapMuG
von
§ 1 Absatz 1 Satz 1 Nummer 6 KlagRegV