§ 175 Absatz 1 Satz 3 KAGB
3Werden Masterfonds und Feederfonds von der gleichen Kapitalverwaltungsgesellschaft verwaltet, kann die Vereinbarung durch interne Regelungen für Geschäftstätigkeiten unter Berücksichtigung der in den Artikeln 15 bis 19 der Richtlinie 2010/44/EU genannten Inhalte ersetzt werden.