§ 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 InsO
1.
die seit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens laufenden Zinsen und Säumniszuschläge auf Forderungen der Insolvenzgläubiger;
§ 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 2 InsO
2.
die Kosten, die den einzelnen Insolvenzgläubigern durch ihre Teilnahme am Verfahren erwachsen;
§ 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 3 InsO
3.
Geldstrafen, Geldbußen, Ordnungsgelder und Zwangsgelder sowie solche Nebenfolgen einer Straftat oder Ordnungswidrigkeit, die zu einer Geldzahlung verpflichten;
§ 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 InsO
4.
Forderungen auf eine unentgeltliche Leistung des Schuldners;
§ 39 Absatz 1 Satz 1 Nummer 5 InsO
5.
nach Maßgabe der Absätze 4 und 5 Forderungen auf Rückgewähr eines Gesellschafterdarlehens oder Forderungen aus Rechtshandlungen, die einem solchen Darlehen wirtschaftlich entsprechen.