§ 315d HGB§ 315d Konzernerklärung zur Unternehmensführung
1Ein Mutterunternehmen, das eine Gesellschaft im Sinne des
§ 289f Absatz 1 oder Absatz 3 ist, hat für den Konzern eine Erklärung zur Unternehmensführung zu erstellen und als gesonderten Abschnitt in den Konzernlagebericht aufzunehmen.
2§ 289f ist entsprechend anzuwenden.