§ 106 Absatz 2 HGB(2) Die Anmeldung hat zu enthalten:
1.
den Namen, Vornamen, Geburtsdatum und Wohnort jedes Gesellschafters;
2.
die Firma der Gesellschaft, den Ort, an dem sie ihren Sitz hat, und die inländische Geschäftsanschrift;
4.
die Vertretungsmacht der Gesellschafter.