§ 19 Nummer 18 FKAustG
18.
Finanzkonto: ein von einem Finanzinstitut geführtes Konto. Ein Finanzkonto umfasst ein Einlagenkonto, ein Verwahrkonto und
a)
im Fall eines Investmentunternehmens Eigen- und Fremdkapitalbeteiligungen an dem Finanzinstitut.