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1Die Markttransparenzstelle erhebt und sammelt die Daten und Informationen, die sie zur Erfüllung ihrer Aufgaben benötigt.
2Dabei berücksichtigt sie Meldepflichten der Mitteilungsverpflichteten gegenüber den in
§ 47i genannten Behörden oder Aufsichtsstellen sowie Meldepflichten, die von der Europäischen Kommission nach Artikel 8 Absatz 2 und 6 der
Verordnung (EU) Nr. 1227/2011 festzulegen sind.
3Für die Datenerfassung sind nach Möglichkeit bestehende Quellen und Meldesysteme zu nutzen.